
Infos zu Freistellung

Wenn du dich in einem Anstellungsverhältnis oder einer betrieblichen Ausbildung befindest,
kannst du Sonderurlaub (Freistellung) für deine ehrenamtliche Tätigkeit beim Jugendkirchentag beantragen.

Über die neue Online-Plattform des Hessischen Jugendrings (hjr) hjr-freistellung.de kannst du deine Freistellung digital und unkompliziert beantragen. Das Antragsystem funktioniert rein digital. Du benötigst dafür keinen Account, sondern kannst sofort loslegen.
Lediglich die E-Mail-Kontakte einer zuständigen Person bei deinem Arbeitgeber und bei deiner Jugendgruppe (jugendkirchentag@ekhn.de), für die du tätig bist, werden benötigt.
Wichtig: bitte wähle als zuständigen Landesverband die »Evangelische Jugend Hessen« aus!
Auf der Startseite des hjr findest du auch zusätzliche Informationen und FAQs zum Freistellungsverfahren, die dir bei der Antragstellung helfen können.
Du kannst dich auch gerne an den für den Jugendkirchentag zuständigen Landesverband der Evangelischen Jugend in Hessen wenden, wenn du Hilfe benötigst.


Bestimmte Personengruppen sind leider von einer Beantragung ausgenommen. Hierzu zählen alle, die ein freiwilliges, soziales oder ökologisches Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst absolvieren oder sich im Kontext eines Studiums befinden (Werk,- Duale und auch sonstige Student*innen) oder ein berufsbegleitendes Jahrespraktikum leisten.
Für die Schule kannst du dir von deiner Gruppenleitung oder von der Arbeitsstelle Jugendkirchentag (jugendkirchentag@ekhn.de) eine Freistellung schreiben lassen.


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